Kfz-Haftpflichtversicherung

Jede Person, die sich ein Fahrzeug zulegt, muss sich an einem Punkt mit der Kfz-Versicherung auseinandersetzen. Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist Pflicht, wenn man ein Fahrzeug fahren möchte. Auch hört man immer wieder die Wörter Kfz-Haftpflicht, Kfz-Versicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflicht?

 Versicherungsschutz

Was ist die Kfz-Haftpflicht?

Die “Haftpflicht” ist eine Form der KFZ Versicherungen. Insgesamt gibt es Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht Versicherungen. Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich festgelegte Voraussetzung, das bedeutet, jede:r Fahrer:in muss mindestens eine Haftpflichtversicherung haben. Ohne eine Kfz-Haftpflicht dürfen Sie kein Auto fahren. Die Haftpflicht kann Ihnen Rechtsschutz gewährleisten im Falle von Schadensersatzansprüchen von Dritten. Das betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden, die im Verkehr verursacht wurden. Sie zahlt also für alle Schäden der gegnerischen Partei, nicht aber für ihre eigenen Schäden.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

 haftplicht

Wie zuvor erwähnt, versichert die Kfz-Haftpflicht Sach- und Personenschäden. Damit Sie eine bessere Vorstellung von diesen Begriffen haben, listen wir für Sie ein paar Beispiele auf.

Sachschäden

Bei einem Sachschaden kommen, wie der Name es vermuten lässt, Gegenstände zu Schaden. Die folgende Liste zeigt was beispielsweise unter Sachschäden fällt:

  • Wertminderung
  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Gerichtskosten
  • Nutzungsausfallentschädigung

Neben den “normalen” Sachschäden gibt es auch noch die erweiterten Sachschäden:

  • Gebäudeschäden
  • Verkehrsschäden (beispielsweise ein umgefahrenes Straßenschild)

Personenschäden

Im Kontrast zu den vorher genannten Sachschäden belaufen sich Personenschäden auf Schäden, die an Personen passieren.

  • Krankenhauskosten
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigung für Verdienstausfälle

Wie wir an Beispielen für Sachschäden und Personenschäden sehen können, deckt die Kfz-Haftpflicht eine große Bandbreite an möglichen Schäden ab und sorgt somit für Versicherte als Schutzschirm in möglichen Schadensfällen.

Wer wird von der Kfz-Haftpflicht versichert?

Die Kfz-Haftpflicht versichert in der Regel erstmal nur ein Fahrzeug. Sollte es allerdings zu einem Schadensfall kommen, können Personen, welche nicht mitversichert sind, aber dennoch das Fahrzeug fahren, haftbar gemacht werden. Damit dies nicht der Fall ist, kann die Kfz-Haftpflicht für mehrere Personen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Die folgende Liste zeigt, wer alles berechtigt ist, in die Haftpflicht aufgenommen zu werden.

  • Weitere eingetragene Fahrer:innen
  • Fahrzeughalter:innen
  • Fahrzeugbesitzer:innen
  • Arbeitgeber:innen (Im Falle eines Dienstwagens)

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?

Die Kfz-Haftpflicht ist, wie wir bis hierhin erfahren haben, sehr praktisch, um bei Schadensfällen abgesichert zu sein. Doch es gibt auch Ausnahmen, in denen die Kfz-Haftpflicht nicht greift und der Versicherungsnehmer die Kosten selber tragen muss. Dies ist häufig der Fall bei eigenem Verschulden. Dabei differenzieren wir zuerst zwischen Schäden am eigenen Fahrzeug und allgemeinen Haftungsausschlüssen.

Schäden am eigenen Fahrzeug

Die Kfz-Haftpflicht versichert in der Regel keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Daher müssen Sie beispielsweise aus eigener Tasche für Reparaturen aufkommen. Wollen Sie die Schäden am eigenen Fahrzeug zusätzlich versichern lassen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz, und zwar eine Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung erstattet sowohl Kosten für Reparaturen als auch den Wiederbeschaffungswert.

Allgemeine Haftungsausschlüsse

Die allgemeinen Haftungsausschlüsse bei einer Kfz-Haftpflicht sind in der Regel im Versicherungsvertrag zu finden. Dennoch gibt es auch hier allgemeine Grundsätze, die bei jeder Kfz-Haftpflicht als allgemeine Haftungsausschlüsse gelten. So ist beispielsweise ein Schadensfall, der unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen passiert ist, nicht von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Dasselbe gilt auch für mutwillig herbeigeführte Unfälle. Des Weiteren werden auch Fahrerflucht und das Fahren ohne gültigen Führerschein nicht von der Kfz-Haftpflicht gedeckt.

Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann bereits ab 3,31 Euro pro Monat abgeschlossen werden. Dennoch kann man die Versicherungssumme nicht wirklich generalisieren, da viele Faktoren einen Einfluss auf die Preisbildung nehmen. So entscheidet zum einen die Anzahl der zu versichernden Personen als auch die Höhe der Deckungssumme einen Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Des Weiteren kommt es auch auf die individuelle Beschäftigungsart der Versicherungsnehmer:innen an. So können verbeamtete Personen beispielsweise von Ermäßigungen bei Versicherungen profitieren. 

Zusätzlich kann man zur Kfz-Haftpflichtversicherung noch weitere Leistungen buchen. Diese sind wie folgt:

  • Grobe Fahrlässigkeit
    • Gefährdung von anderen Personen durch unsauberen Fahrstil (z.B. Missachten von roten Ampeln). In der Regel ist dies ein allgemeiner Haftungsausschluss, aber bei der Mitversicherung wird dies dennoch übernommen.
  • Mallorca Police
    • Schutz vor Schadensfällen im Ausland mit einem Mietwagen
    • Deckungssummen variieren, aber im Regelfall gelten die gleichen wie in Deutschland
  • Autoschutzbrief
    • Schnelle Hilfe bei Unfällen und/oder Pannen (z.B. platter Reifen)
  • Rabattschutz
    • Sichert die Beibehaltung vom Schadenfreiheitsrabatt im Falle eines Schadenfalls
  • Auslandsschadenschutz 
    • Bei Unfällen im Ausland mit dem eigenen Fahrzeug sind sie durch den Auslandsschadenschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt

Wechsel der Kfz-Haftpflicht

Ihre Kfz-Haftpflicht können Sie immer zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit wechseln. Wobei die meisten Jahresverträge am 31. Dezember auslaufen. Das bedeutet, dass Sie Zeit haben, bis zum 30. November Ihren alten Anbieter zu kündigen, um den Wechsel Ihrer Kfz-Haftpflicht durchzuführen. Dafür können Sie ganz einfach unseren Kfz-Versicherungsrechner nutzen.

Kündigung der Kfz-Haftpflicht

Wollen Sie Ihre Kfz-Haftpflicht kündigen, können Sie Ihre Kfz-Haftpflicht regulär zum Vertragsende mit einer Frist von 4 Wochen bei Ihrem Kfz-Versicherer kündigen. Sollten Sie einen ausschlaggebenden Grund haben, vor dieser Kündigungsfrist kündigen zu wollen, steht Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Auch bei diesem gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Eine unserer Empfehlungen ist es, dies so früh wie möglich abzuklären, damit der Kündigungsprozess reibungslos geschieht.

Fazit

In Deutschland muss jede:r Fahrer:in eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Dies ist sehr nützlich, um Verkehrsteilnehmer:innen vor hohen Schulden zu schützen. Für alle, die mehr als nur Schutz vor Schulden wollen, sind die Kaskoversicherungen interessanter. Auch diese können Sie in unserem Kfz-Rechner finden. Des Weiteren sollte man sich vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung über die zusätzlich buchbaren Leistungen informieren und abwägen, wie sinnvoll einem die Aufstockung der Versicherung erscheint. Am Ende kann nur gesagt sein, dass man nie sicher genug sein kann und demnach ausreichend abgesichert sein sollte.