Internet Kündigen bei Umzug

Bei einem Umzug ist es nicht einfach, den Überblick über alle bevorstehenden Formalitäten zu behalten. Wir haben die wichtigsten Informationen bezüglich der Wechsel von Strom-, Gas-, DSL-, und Mobilfunkanbietern sowie KFZ-Versicherungen beim Umzug für Sie zusammengestellt:

DSL- und Telefonanschlusswechsel:

Ein Umzug stellt grundsätzlich zunächst keinen Kündigungsgrund von Ihrem Telefon- und DSL-Anbieter dar. Nur wenn die Leistungen des DSL- und Telefonanschlussanbieters abweichen würden und beispielsweise die Bedingungen vom DSL-Vertrag, wie etwa die Geschwindigkeit des Internets, nicht eingehalten werden können, ist es eins Ihrer Rechte, den bestehenden Internetvertrag zu kündigen. Bei einem Umzug müssen Sie hinsichtlich ihres Anbieters von Telefon- und Internet-Anschluss Folgendes beachten:

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Die Verträge laufen wie gewohnt weiter

Wenn Sie Ihre Verträge gerne mitnehmen möchten, laufen die Verträge wie gewohnt weiter. Damit findet also keine Vertragsverlängerung statt, sodass die Vertragslaufzeit zum ursprünglich vereinbarten Datum endet.

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Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Verträge lieber behalten oder kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den bisherigen Anbieter mindestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug zu kontaktieren, damit DSL und Telefon in der neuen Wohnung direkt beim Einzug verfügbar sind.

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Kündigen Sie nicht selbst, falls Sie Ihre Nummer behalten wollen

Eine Mitnahme der Rufnummer ist nur dann möglich, wenn der neue Anbieter die Kündigung fristgerecht bei Ihrem bisherigen Anbieter eingereicht hat. Wurde zu spät gekündigt oder sollten Sie bereits selbst gekündigt haben, ist eine Mitnahme oft nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auch wenn Sie in ein anderes Vorwahlgebiet ziehen, ist eine Rufnummermitnahme leider nicht möglich.

Hier geht's zum DSL-Rechner.

Hier geht's zum Mobilfunk-Rechner.

Wie sieht der Anbieterwechsel beim Umzug für andere Verträge aus?

Strom- und Gasanbieterwechel:

Sie können bei einem Umzug Ihren Anbieter wechseln, wenn:

  • Sie Strom bei einem Grundversorger beziehen.
  • Sie Strom von einem Alternativanbieter beziehen, der ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzugs gewährt.
  • Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.

Nur, wenn Sie bei einem Alternativanbieter sind und die Umzugsklausel der AGBs besagt, dass Sie Ihre bestehenden Strom- und Gasverträge zum neuen Wohnort mitnehmen müssen, können Sie zum momentanen Zeitpunkt leider noch nicht wechseln. Alles Weitere und wie Sie Ihren Strom- und Gasanbieter schnell und einfach wechseln können, erfahren Sie hier.

Hier geht es zum Stromvergleich.

Hier geht es zum Gasvergleich.

KFZ-Ummeldung bei einem Umzug:

Bei einem Umzug sind sie dazu verpflichtet, Ihre neue Anschrift über die örtliche Kfz-Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Neuerdings können Sie dies auch beim Einwohnermeldeamt erledigen lassen. Seit 2015 können Sie außerdem Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder Landkreis umziehen. Alles, was Sie zur Ummeldung benötigen, lesen Sie hier.


CAR

Arrow

ContractKraken Arrow

Agreement
Sie ziehen um?

Lassen Sie Ihre neue Anschrift über die örtliche Kfz-Zulassungsstelle oder beim Einwohnermeldeamt in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen.

 Nun ist Ihre Ummeldung erfolgreich erledigt und Sie können sich auf alles weitere für den Umzug konzentrieren.

Bei weiteren Fragen bezüglich der jeweiligen Anbieterwechsel hilft das WechselJetzt.de-Serviceteam Ihnen gerne weiter. Sie können uns jederzeit per E-Mail (info@wechseljetzt.de) oder von Montag bis Freitag 09:00-17:30 telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 040 - 60 590 121 erreichen.