Kundenschutz in der Energiekrise

Steigende Preise, Spannungen zwischen Deutschland und Russland, Ungewissheit über Gaslieferungen und gleichzeitig Schnee und Kälte im April. Und jeder ist betroffen: Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ob Mitarbeiter, Geschäftsführer, Rechtsanwalt oder Handelsvertreter: Niemand kommt um die Energiepreise herum. Und wie werden wir in der Zukunft heizen? Es wird sich vieles ändern doch jetzt gerade müssen vor allem die Geldbeutel geschont werden. Kundenschutz muss großgeschrieben werden - vor allem in Zeiten der Energiekrise. Da hilft nur, möglichst viel über die aktuellen Entwicklungen zu wissen. Informationen und Tipps darüber, was genau getan wird, hat WechselJetzt.de hier für Sie zusammengefasst.  

Kundenschutz der Bundesnetzagentur

Seit Dezember letzten Jahres gibt es neue Maßnahmen. In dieser Tabelle fasst WechselJetzt.de das Ergebnis und die Inhalte der schützenden Veränderungen in einer Übersicht zusammen.

Vertrag Laufzeit & Verlängerung Verträge dürfen jetzt höchstens eine Laufzeit von 24 Monate haben. Außerdem dürfen sich Verträge nicht stillschweigend verlängern. Nach einer abgesprochenen Verlängerung gibt es eine dauerhafte Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Jegliche einseitige Änderungen machen den Vertrag ungültig.
Dokument Vertragsschließung Anbieter müssen außerdem nun Zusammenfassungen der Internet- und Telefonverträge bereitstellen, welche leichter verständlich sind. Diese müssen Kontaktdaten des Anbieters, die Preise, die Laufzeit und eine Beschreibung des Tarifs enthalten. Solche Verträge können nicht mehr am Telefon und nicht ohne diese Zusammenfassung abgeschlossen werden.
 Minderungsrecht Minderungsrecht Ist Ihr Internet langsamer als es vertraglich vereinbart ist? Dann müssen Sie ab jetzt auch weniger zahlen. Dies geht allerdings nur wenn Ihr Internet erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig zu langsam ist. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit der Breitband Messung Desktop App überprüfen. Solch ein Tool soll im Laufe des Jahres 2022 auch für den Mobilfunk bereitgestellt werden.
 Störung Recht auf Entfernung der Störung Ebenfalls müssen Störungen beim Telefon-, TV-, und Internetanschluss sowie bei Mobilfunk und Rundfunk direkt beseitigt werden. Nach zwei Kalendertagen können Sie bereits eine Ausfallentschädigung verlangen. Diese beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder (falls der Betrag mehr wäre) 10% der monatlichen Vertragskosten. Nach dem vierten Tag steigt der Betrag auf 10 Euro oder 20% der Vertragskosten.
Wechsel Anbieterwechsel Wenn bei einem Anbieterwechsel für einen oder mehrere Tage die Lieferung ausfällt, können Sie nun 10 Euro pro Tag einfordern.
Sozial Recht auf soziale und wirtschaftliche Teilhabe Zum ersten Mal wird es als Recht angesehen und nicht als Unterhaltungsprivileg, dass ein Mensch ein Telefon und einen Internetzugang hat.
Drittanbieter Drittanbieter Drittanbieter müssen explizit genannt werden.
Uhr Bei einem Zahlungsverzug Bei einem Zahlungsverzug ab 100€ kann Ihr Anschluss gesperrt werden. Bisher war die Grenze bei 75€.
drei Punkte Sonstiges Es gibt noch weitere kleinere Verfügungen, welche Sie in dieser Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur nachlesen können.

Wie Kunden geschützt werden

Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher:innen zu schützen. Die EEG Umlage wird zur Mitte des Jahres abgeschafft. Dies soll die Preise für Strom und Gas senken. Stattdessen soll nun mehr mit CO2 Zertifikaten gearbeitet werden. Das bedeutet, dass Firmen CO2 Zertifikate kaufen müssen, bis sie als klimaneutral gelten. Ökologische, grünere Betriebe müssen daher weniger Zertifikate kaufen, konventionelle allerdings mehr. So steigt der Preis für unökologisches Gas und im Verhältnis erscheint Ökogas und Ökostrom günstiger. Dies ist nicht nur gut fürs Klima sondern senkt auch die Erdgas Abhängigkeit der Deutschen, weil mehr Menschen sich für Ökogas entscheiden werden.

Vertragsschluss

Auch außerhalb sowie innerhalb der Branche von Gas und Strom soll es kürzere Kündigungsfristen geben und Preissprünge sollen gemindert werden. Einheitliche Tarife sollen dafür sorgen, dass Neukunden und Bestandskunden ähnlich hohe Preise zahlen müssen. Teil dieses Plans ist auch, dass die Grundversorgung nicht viel höher sein wird als andere Tarife. In anderen Worten: Die Grundversorgung soll einheitlicher werden. Generell muss es auch bei Lieferstopps immer eine Ankündigungsfrist geben. Diese beträgt mindestens drei Monate. So können Neukunden nicht mehr derart ausgenutzt werden (im Vergleich zu Bestandskunden).

Diese Maßnahmen sind Reaktionen auf Insolvenzen und Kündigungen von so genannten Billiganbietern, aber auch auf die Maßnahmen Russlands und die Situation in der Ukraine. Ebenfalls sind französische Atomkraftwerke hier ein Faktor. Dies erklären wir in den folgenden drei Paragraphen.

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Klagen gegen insolvente Anbieter

Im Dezember 2021 wurden hunderttausende Kund:innen von Stromio gekündigt - einfach so. Verbraucher:innen in solch einem Vertragsverhältnis saßen dann ohne Anbieter da. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen nun eine Vorlage für Klagen gegen Stromio erstellt. Diese Mustervorlage für eine Klage ist für den Kundenschutz erstellt worden, da Stromios Kündigungen als rechtswidrig gelten. Das Handelsblatt hat in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie Ihr Geld wiederbekommen können, falls Sie ebenfalls betroffen sind. Stromio und auch andere insolvente Stromanbieter sollen für entstandene Schäden aufkommen. 

Auswirkungen der Ukraine Krise

Auch die Ukraine Krise ist Teil der Veränderungen. Verbraucherschutz Maßnahmen sind auch hier notwendig. Der Gaspreis steigt und die Zukunft der Gaslieferungen scheint ungewiss. Als Putin dann ankündigte, nur Zahlungen in Rubbeln zu akzeptieren, änderte sich viel organisatorisches auf dem internationalen Gasmarkt.

Das Sonderwährungskonto

Für Sie persönlich wird sich zunächst nicht vieles ändern, doch die Zahlungen des Gases in Deutschland werden nun auf ein luxemburgisches Rubelkonto eingezahlt. Gründe dafür sind vermutlich interne wirtschaftliche Entwicklungen in Russland, schreibt die Tagesschau. Außerdem umgeht Putin so die europäischen finanziellen Sanktionen auf russische Konten, da die luxemburgische Gazprombank nicht diesen Sanktionen unterliegt. Auch das Unternehmen Gazprom wird davon profitieren. Die Zahlung an sich dauert allerdings deutlich länger, denn sie gilt erst als abgeschlossen, nachdem das Geld erst auf das Sonderwährungskonto gutgeschrieben wurde, und dann auf ein russisches Gazpromkonto überwiesen wurde. Sollte es hier Probleme geben, droht Putin mit einem Vertragsstopp.

Ein Lieferstopp wird in naher Zukunft jedoch nicht vermutet. Unternehmen müssen nun lediglich  ein Konto bei der Gazprombank eröffnen, doch für Kunden und Kundinnen wird sich zunächst nicht viel ändern.

Die Rolle der französischen Atomkraftwerke

Zuletzt spielen auch französische Atomkraftwerke hier eine Rolle. Wartungen und unvorhergesehene Mängel an diesen haben im Dezember letzten jahres zu einem Ausfall von 30% der französischen Atomkraftwerke geführt. Das Wirtschaftsforum für regenerative Energien kritisierte hier, dass diese Wartungsmängel aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht hätten passieren dürfen. Die Unternehmen, welche die Werke leiten, müssten trotzdem für Wartungen sorgen. Noch im Februar waren nicht alle Atomkraftwerke wieder am Netz - trotz der steigenden Strompreise.

Atomkraft

Die Frühwarnstufe - Notfallplan Gas

Es gibt nun einen so genannten Notfallplan mit dem Ziel des Kundenschutzes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erklärt online, was der Notfallplan Gas eigentlich ist. Um die sichere Gasversorgung in ganz Deutschland und Europa zu garantieren, wurde ein dreistufiger Notfallplan erstellt. Es gibt die Frühwarntstufe, in welcher wir uns momentan befinden, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In der Frühwarnstufe gibt es einen Krisenstab (ein Komitee), welches sich im Bundeswirtschaftsministerium berät. Es gibt regelmäßige Einschätzungen der Gasversorger. Noch gibt es allerdings keine konkreten Maßnahmen des Staates. Marktbasierte Maßnahmen können von verschiedenen Akteuren wie Unternehmen, Gasversorgern und Netzbetreibern ergriffen werden. So soll die Versorgung und der Kundenschutz organisch vom Markt gelöst werden.

In der zweiten Stufe, der Alarmstufe, ist ebenfalls nicht vorgesehen, dass der Staat eingreift. Dem Markt soll solange wie möglich freie Hand gelassen werden. Trotzdem ist der Kundenschutz hier wichtig. Marktakteure (also Unternehmen) sollen hier strengere Maßnahmen ergreifen. Auch soll auf Gasspeicher zurückgegriffen werden, wenn es zur Gasknappheit kommt. Die Preise können hier deutlich ansteigen.

Die Notfallstufe ist schließlich die letzte Etappe eines des Planes. Bei einer Verschlechterung der Situation (also einer dramatischen Versorgungslage) greift der Staat in den Markt ein. Der Staat verteilt das Gas dann gerecht, es kann also zu Rationierungen kommen. Haushalte, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und Gaskraftwerke kommen hier an erster Stelle.

Dieser Plan bietet Schutz für Kunden und Kundinnen, er feuert auch den Wettbewerb auf dem Markt weiter an - zumindest in Phase eins und zwei. In Phase drei ist der Schutz der Haushalte und der Infrastruktur der wichtigste Fokus.

Gaskrise

Im obigen Bild erklärt WechselJetzt.de, welche Experten in dieser Gaskrise entscheiden. Solche Experten können aus der Politik, aus Gewerkschaften oder der Bundesnetzagentur kommen. In dem Krisenstab finden sich sowohl ständige als auch nichtständige Mitglieder. Nicht nur Menschen im theoretischen Bereich bestimmen hier mit, auch die Praxis wird nicht übersehen. So sind zum Beispiel Übertragungsnetzbetreiber mit dabei.

Fazit

Insgesamt gibt es viele Bemühungen, Sie als Kunden zu schützen. Es gibt einen langfristigen Plan zum Kundenschutz sowie viele Neuerungen und Veränderungen, und im besten Falle wird es nicht zur Gas Rationierung kommen. Doch natürlich gibt es noch nicht auf jede Frage eine Antwort. Interesse an einem Wechsel? Bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit anrufen oder eine Nachricht per Email oder Kontaktformular an uns richten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beseitigen Unklarheiten, um Ihnen beim Finden eines neuen Vertrags zu helfen.