Gas-Anbieter wechseln bei Gassperre - Geht das?
Eine Gassperre ist die Unterbrechung der Gaslieferung durch den zuständigen Netzbetreiber. Dies trifft meist ein, wenn Rechnungen über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt wurden. Somit unterbricht eine Gassperre die Gaszufuhr meist aufgrund finanzieller Probleme. Betroffene Haushalte stehen dann ohne Gas und somit ohne Heizung und Warmwasser da, je nachdem, wofür das Gas genutzt wird.
Doch was passiert, wenn Sie in dieser Situation den Anbieter wechseln möchten: Hebt das die Sperre auf oder verschärft es die Lage sogar? In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Gassperre überhaupt zulässig ist, wie Sie sich dagegen wehren können und ob ein Wechsel in dieser Situation Sinn ergibt.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Eine Gassperre ist das letzte Mittel des Grundversorgers bei Zahlungsverzug. Es müssen mehrere Mahnungen und Ankündigungen vorausgehen.
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Eine Sperre setzt einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro voraus, eine mindestens vierwöchige Androhung sowie eine schriftliche Ankündigung des konkreten Sperrtermins spätestens acht Werktage im Voraus.
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Ein Gasanbieterwechsel ist auch mit bestehender Gassperre grundsätzlich möglich; hebt die Sperre jedoch nicht automatisch auf, da die offenen Schulden beim alten Anbieter bestehen bleiben und die technische Sperrung durch den örtlichen Netzbetreiber vorgenommen wird.
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Am wirkungsvollsten lässt sich eine Sperre durch frühzeitige Kommunikation mit dem Versorger und Einigungen, wie eine Vereinbarung zur Ratenzahlung, abwenden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Gassperre?
Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, bevor die Gaszufuhr gesperrt werden kann. Erfüllt der Versorger auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht, ist die Sperre rechtswidrig.
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Bei einem Zahlungsrückstand von über 100 Euro darf eine Gassperre erfolgen.
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Die Sperre wurde zuvor mindestens einmal mit vier Wochen Vorlauf angedroht.
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Das konkrete Datum der Gassperre wurde danach nochmals mindestens acht Werktage vorher schriftlich mitgeteilt.
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Durch die Sperre darf keine Lebensgefahr entstehen.
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Die Sperre ist nicht unverhältnismäßig, etwa weil besonders schutzbedürftige Personen wie Kranke, Pflegebedürftige, Kinder oder Senioren im Haushalt leben. Dieses Kriterium führt jedoch nicht automatisch zu einem Ausschluss der Sperre, sondern muss im Einzelfall gegen die Forderung abgewogen werden.
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Die strittige Forderung ist nicht form- und fristgerecht beanstandet oder Gegenstand eines laufenden Schlichtungsverfahrens.
Kann ich trotz Gassperre den Anbieter wechseln?
Auch bei einer bestehenden Gassperre können Sie über WechselJetzt.de einen neuen Gasanbieter wählen. Jedoch gilt: Der Wechsel allein hebt die Sperre nicht auf. Die Schulden beim bisherigen Anbieter bleiben bestehen und die Sperrung selbst wird technisch vom örtlichen Netzbetreiber ausgeführt, nicht vom Gaslieferanten selbst. Ein neuer Vertrag ändert also nichts an der physischen Unterbrechung der Leitung, solange die offenen Forderungen nicht beglichen oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Ihr neu ausgewählter Anbieter Ihren Wechsel ablehnt und sich somit Schwierigkeiten ergeben könnten, einen neuen Vertrag abzuschließen. Dieselbe Logik gilt übrigens auch bei einem Umzug: Wer mit offenen Rechnungen in eine neue Wohnung zieht, nimmt das Zahlungsproblem mit, ein neuer Lieferort löst es nicht automatisch.
Sinnvoll ist es zuerst, die Sperrung mit dem bisherigen Versorger zu klären, etwa durch eine Ratenzahlungsvereinbarung und anschließend in Ruhe Konditionen zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.
Wie ist eine Gassperre geregelt?
Bis Ende 2025 waren die Voraussetzungen für eine Versorgungssperre bei Zahlungsverzug in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Mit der Energierechtsnovelle zum 23. Dezember 2025 hat der Gesetzgeber diese Regelungen ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt und erweitert: Dies enthält nun beispielsweise die materiellen Voraussetzungen einer Sperre wegen Zahlungsverzugs und ergänzende Pflichten speziell für Grundversorger, etwa das verpflichtende Angebot einer Anwendungsvereinbarung.
Das GasGVV ist inhaltlich jedoch nicht verschwunden, gilt inzwischen aber nur noch für sicherheitsrelevante Sonderfälle wie Manipulation an der Messeinrichtung oder Gasdiebstahl.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich am Ablauf kaum etwas geändert: Eine Sperre wird nicht einfach so verhängt, sondern folgt einem klar vorgeschriebenen, mehrstufigen Verfahren:
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Mahnung wegen der offenen Zahlung.
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Androhung der Sperre mit mindestens vier Wochen Vorlauf, meist zusammen mit der Mahnung verschickt.
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Information über Rechte und Hilfsangebote, unter anderem über die Möglichkeit, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit vorzutragen, sowie ein verpflichtendes Angebot einer Abwendungsvereinbarung (zinsfreie Ratenzahlung oder Weiterversorgung gegen Vorauszahlung).
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Schriftliche Ankündigung des konkreten Sperrtermins spätestens acht Werktage im Voraus.
Erst wenn alle diese Schritte erfolglos durchlaufen wurden, darf der Versorger den Netzbetreiber mit der tatsächlichen Unterbrechung beauftragen.
Wie häufig kommt es in Deutschland zu Gassperren?
Gassperren sind in Deutschland keine Seltenheit. Laut der Bundesnetzagentur wurden 2025 rund 34.000 Gassperren tatsächlich durchgeführt. Angedroht oder beauftragt wurden sogar ca. 1.28 Millionen Sperrungen. Die Höhe der Gassperren im ersten Quartal 2026 gegenüber dem ersten Quartal 2025 ist um rund 6% gestiegen. Generell sorgen steigende Gaspreise und kalter Winter für eine Erhöhung des Risikos für Gassperren.
Strom und Gas: Vergleich zu Stromsperre
Bei Strom lag die Zahl der tatsächlich durchgeführten Sperren 2025 bei rund 254.000, ein Anstieg von etwa 3.5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Sperrandrohungen belief sich auf rund 4.6 Millionen. Die Zahlen zeigen, dass nur ein kleiner Teil der angedrohten Sperren am Ende tatsächlich umgesetzt wird, weil viele Haushalte doch noch nach Mahnungen oder eine Ratenvereinbarung treffen können.
Was sind zusätzliche Kosten und Konsequenzen?
Eine Gassperre bleibt selten folgenlos: Für die Wiederherstellung der Versorgung berechnet der Netzbetreiber in der Regel eine Wiederanschlussgebühr, die je nach Netzbetreiber unterschiedlich hoch ausfällt und bereits mit der Sperrandrohung angekündigt werden muss. Hinzu kommen mögliche Mahn- und Inkassokosten. Für die Sperrung und Entsperrung können bis zu 150 Euro verlangt werden. Bleiben Forderungen dauerhaft unbeglichen oder wird ein Inkassoverfahren eingeleitet, kann dies zudem negative Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA nach sich ziehen, die spätere Vertragsabschlüsse, etwa einen neuen Miet- oder Handyvertrag, erschweren können.
Wie kann ich eine Gassperre abwenden?
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Nach der Mahnung
Ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung eingetroffen, lässt sich eine Sperre meist noch unkompliziert abwenden. Zahlen Sie diese schnellstmöglich oder falls Sie dies nicht leisten können, melden Sie sich so schnell wie möglich beim Gasanbieter, erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um Ratenzahlung oder Informationen für weitere Unterstützungen.
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Nach der Androhung
Auch wenn die Sperre bereits mit vier Wochen Vorlauf angedroht wurde, besteht immer noch die Möglichkeit diese abzuwenden. Versorger sind grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, da eine Sperre auch für sie mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Ob eine Einigung gelingt, hängt oft von der Höhe der Schulden und davon ab, ob es bereits in der Vergangenheit Zahlungsverzüge gab.
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Der wichtigste Aspekt: Kommunikation
Wer sich frühzeitig meldet, offen über die eigene Zahlungssituation spricht und aktiv eine Ratenzahlung oder Vorauszahlungsvereinbarung anbietet, kann eine Sperre in den meisten Fällen verhindern. Wer den Kontakt dagegen meidet, riskiert, dass das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eintritt.

Was tun, wenn das Gas abgestellt wird?
Ist die Sperre bereits vollzogen, gilt weiterhin: Kommunikation ist der schnellste Weg zurück zur Versorgung. Auch der Versorger hat Interesse daran, eine gute Lösung zu finden.
Folgende Schritte helfen:
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Kontakt aufnehmen und die offenen Forderungen sowie eine mögliche Ratenzahlung besprechen.
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Beratungsstellen nutzen, etwa Schuldnerberatungen oder Verbraucherzentralen, die bei der Kommunikation mit dem Versorger unterstützen und teils auch bei akuten Notlagen vermitteln können.
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Sozialleistungsträger einbeziehen, wenn Zahlungsschwierigkeiten mit Leistungsbezug zusammenhängen. Grundversorger sind inzwischen sogar verpflichtet, in bestimmten Fällen mit Sozialhilfeträgern zu kooperieren.
Die Sperre wird aufgehoben, sobald die bestehenden Schulden beglichen sind oder eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Häufig ist die Versorgung innerhalb weniger Tage nach Zahlungseingang wiederhergestellt.
Fazit
Auch wenn das Szenario einer Gassperre für Betroffene sehr belastend ist, handelt es sich um das letzte Mittel eines Versorgers und keineswegs um eine willkürliche oder spontane Maßnahme. Bis eine Sperre tatsächlich eintritt, müssen Mahnung, Androhung und schriftliche Ankündigung nacheinander erfolgen. Wer diese Fristen kennt und im Zweifel frühzeitig Kontakt zu seinem Versorger aufnimmt, hat gute Chancen, eine Sperre ganz zu verhindern. Grundsätzlich gilt: Es ist deutlich einfacher und kostengünstiger, eine Sperre im Vorfeld abzuwenden, als sie im Nachhinein aufheben zu lassen. Ein Gasanbieterwechsel über WechselJetzt.de ist auch bei bestehender Sperre möglich, ersetzt aber nicht die Klärung der offenen Forderungen beim bisherigen Versorger. Frühzeitiges Handeln, das Nutzen von Beratungsangeboten und eine offene Kommunikation mit dem Gasversorger helfen dabei, zusätzliche Kosten und Stress zu vermeiden.