Einspeisevergütung sinkt ab August 2026: Das ändert sich für PV-Anlagen
Seit dem 1. August 2026 gelten in Deutschland neue Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen. Wer eine neue Solaranlage in Betrieb nimmt und überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält etwas weniger Geld als zuvor. Grund dafür ist die gesetzlich vorgesehene halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung.
Für private Haushalte fällt die Änderung allerdings überschaubar aus. Bei einer PV-Anlage bis 10 kWp sinkt die Vergütung bei Teileinspeisung beispielsweise von 7,78 auf 7,70 Cent pro Kilowattstunde.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Seit dem 1. August 2026 gelten neue Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen.
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Die Vergütung wurde gegenüber dem vorherigen Halbjahr um 1 % abgesenkt.
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Für größere Anlagen, ab 10kWp gelten niedrigere Vergütungssätze.
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Entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage.
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Bereits bestehende Anlagen sind von der neuen Absenkung nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin der bei ihrer Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz.
Was ist neu bei der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich geregelte Förderung für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen. Wer selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält dafür eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde, deren Höhe in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist.
Seit Februar 2024 werden die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen alle sechs Monate um 1 % reduziert. Am 1. August 2026 fand die nächste dieser halbjährlichen Absenkungen statt.
Für Gebäudeanlagen wird grundsätzlich zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung unterschieden.

Was bedeutet die Änderung für neue PV-Anlagen?
Wer seine Photovoltaikanlage ab dem 1. August 2026 in Betrieb nimmt, erhält die neuen, etwas niedrigeren Vergütungssätze; bei Teileinspeisung wird nur der überschüssige Strom, also die Einspeisung ins Netz, vergütet, für selbst verbrauchten Strom erhält der Betreiber natürlich keine Einspeisevergütung.
Wie groß der finanzielle Unterschied tatsächlich ist, zeigt ein einfaches Beispiel: Eine neue PV-Anlage bis 10 kWp speist jährlich 5.000 kWh überschüssigen Solarstrom ins Netz ein.
Mit dem vorherigen Vergütungssatz von 7,78 Cent/kWh wären das 389 Euro pro Jahr gewesen. Mit dem neuen Satz von 7,70 Cent/kWh sind es 385 Euro pro Jahr. Der Unterschied beträgt damit lediglich 4 Euro pro Jahr. Für eine Volleinspeisung muss die Anlage vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab dem Datum der Inbetriebnahme ist die Vergütung für 20 Jahre garantiert, und der regionale Netzbetreiber ist verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und zu vergüten.
Die niedrigere Einspeisevergütung verändert daher grundsätzlich nicht die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Jedoch gewinnt der Eigenverbrauch weiter an Bedeutung: Selbst erzeugter Strom, der direkt im Haushalt genutzt wird, muss nicht zu einem deutlich höheren Haushaltsstrompreis aus dem Netz bezogen werden. Eigenverbrauch ist meist wirtschaftlicher als die Einspeisung ins Netz und kann gegenüber dem Netzbezug bis zu 37 Cent pro kWh sparen.
Was bedeutet die Änderung für bestehende PV-Anlagen?
Besitzer:innen einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage müssen wegen der Absenkung im August nichts unternehmen.
Die neuen Vergütungssätze gelten nicht rückwirkend. Für bestehende Anlagen richtet sich die Vergütung weiterhin nach dem Vergütungssatz, der für die Anlage bei ihrer Inbetriebnahme maßgeblich war.
Wer beispielsweise seine PV-Anlage im März 2026 in Betrieb genommen hat, fällt nicht automatisch auf den neuen August-Satz von 7,70 Cent/kWh zurück, sondern bleibt bei den 7,78 Cent/kWh .
Fazit: Kleine Absenkung, Eigenverbrauch von PV-Strom wird wichtiger
Seit August 2026 erhalten neue PV-Anlagen etwas weniger Geld für eingespeisten Solarstrom. Bei einer Anlage bis 10 kWp sinkt die Vergütung bei Teileinspeisung von 7,78 auf 7,70 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung von 12,34 auf 12,22 Cent pro Kilowattstunde.
Für typische private PV-Anlagen ist der finanzielle Unterschied durch die 1-prozentige Absenkung relativ gering. Langfristig zeigt die Entwicklung jedoch, dass der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms zunehmend an Bedeutung gewinnt, weil er die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen erhöht und Teileinspeisung für private Haushalte meist wirtschaftlicher macht als Volleinspeisung.
Für Besitzer:innen bestehender Anlagen ändert sich durch die Absenkung zum 1. August dagegen nichts: Sie behalten den für ihre Anlage maßgeblichen Vergütungssatz.
Zukunft:
Wie sich die Einspeisevergütung für Neuanlagen in Zukunft entwickelt, ist derzeit schwer vorherzusagen, auch wenn für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 die feste Einspeisevergütung entfallen soll. Jedoch soll eine Übergangszahlung von 5,20 Cent/kWh bis 2029 geleistet werden. Spätestens ab dann müssen Sie Ihren Strom direkt vermarkten, also an der Strombörse verkaufen. Die nächste Anpassung der Einspeisevergütung soll am 1. Februar 2027 erfolgen. Es ist jedoch unklar, inwiefern sich dieser Vorstoß durchsetzt; zudem können negative Preise an der Strombörse die staatliche Vergütung zeitweise ausschließen.