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Gasspeicherumlage abgeschafft: Prüfen Sie jetzt Ihre Gasrechnung

Die Gasspeicherumlage trat am 01.Oktober 2022 in Kraft, um das Befüllen der deutschen Gasspeicher zu finanzieren. Ursprünglich sollte diese bis zum 31.März 2027 gelten und über die Gasrechnung an alle Verbraucher:innen weitergegeben werden. Im Rahmen des Energiepreis-Entlastungpakets der Bundesregierung wurde die Umlage jedoch vorzeitig abgeschafft. Seit dem 01.Januar 2026 übernimmt der Bund die Kosten mit finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt und private Gasrechnungen werden nicht mehr belastet.

 

Was bedeutet die Abschaffung der Gasspeicherumlage?

Das Jahr 2022 war von einer Gas- und Energiekrise geprägt, ausschlaggebend waren Sanktionen gegen Russland und der damit verbundene Ausfall russischer Gaslieferungen, welche einen großen Teil der deutschen Gasversorgung abdeckten. Um die deutschen Gasspeicher zu füllen und Gas anderweitig einzukaufen, wurde die Gasspeicherumlage als Finanzierungslösung eingeführt. Genauer gesagt wurde die Umlage zur Sicherung gesetzlich vorgeschriebener Mindestfüllstände in den Speichern eingeführt, damit Deutschland auch im Winter ausreichend mit Gas versorgt ist. Auf jede verbrauchte Kilowattstunde Gas wurde ein fester Beitrag genommen, zuletzt 0,289 ct/kWh (Dies entspricht  bei 20.000 kWh pro Jahr knapp 58 Euro jährlich). Die Kosten für die Gasspeicherfüllung wurden so automatisch über die Gasrechnung abgebucht von allen, die Gas verbrauchten, wie Privatleute und auch Unternehmen.

 

Welche Folgen hat die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes?

Mittlerweile hat sich die Krisensituation deutlich entspannt und die Versorgungssicherheit ist gestiegen, unter anderem auch weil die Füllstände mit Hilfe der Gasspeicherumlage in den letzten Jahren zuverlässig gestiegen sind. Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Umlage die Verbraucher:innen nicht länger belasten soll und die Kosten künftig aus dem Bundeshaushalt getragen werden. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist bereits am 28. November 2025 in Kraft getreten. Insgesamt entfallen dadurch mehr als 3 Milliarden Euro. Davon entlasten ca. 1 Milliarde Euro private Haushalte und kleinere Abnehmer, während rund 2 Milliarden Euro auf Großkunden, wie energieintensive Unternehmen entfallen. Die Abschaffung ist Teil eines größeren Energiepreis-Entlastungspakets der Bundesregierung. Weitere Maßnahmen sind Bezuschussungen zu den Netzentgelten oder auch eine Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen. Insgesamt soll das Entlastungspaket die Bevölkerung um rund 10 Milliarden Euro entlasten.    

Auch die Bundesregierung hat das Thema am 02. September 2026 in einem eigenen Artikel aufgegriffen und betont darin, dass die Weitergabe der Entlastung an die Kund:innen überwacht wird. Weitere Informationen zur Umsetzung und zum aktuellen Stand stellt die Bundesregierung auf ihrer Webseite bereit.

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Was bedeutet das für Sie seit Januar 2026?

Das bedeutet für Sie, dass Sie nun weniger bei Ihrer Gasrechnung zahlen müssen, da der Aufschlag pro kWh wegfällt. Beispielsweise beträgt das bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr rund 58 Euro. Ab 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage vollständig. Theoretisch sind die Versorger grundsätzlich verpflichtet, diese Preissenkung an Sie weiterzugeben und dürfen Ihnen diesen Aufpreis nicht weiter in Rechnung stellen. Die Bundesregierung betont, dass die Weitergabe der Entlastung an Endkunden überwacht wird. In der Praxis kann es besonders bei Verträgen mit Preisgarantie oder Pauschalpreis vorkommen, dass die Änderung erst bei der nächsten Jahresabrechnung einfließt und nicht sofort wirksam wird. Dann sollten Sie sich Rat einholen und Ihre eigene Abrechnung oder Ihren Tarif prüfen.

 

Hat der Wegfall der Umlage auch Auswirkungen auf den Strompreis?

Konkrete Maßnahmen beinhalten den Arbeitspreis auf der letzten Abrechnung mit dem aktuellen Vertrag vergleichen, beim Versorger nachfragen, ob die Umlage bereits herausgerechnet wurde, oder gegebenenfalls die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Zusätzlich kann erwartet werden, dass nun auch die Strompreise sinken. Zum einen sorgt der Wegfall der Gasspeicherumlage dafür, dass die Preise am Gasmarkt sinken und somit auch die Stromproduktion aus Gaskraftwerken günstiger wird. Gas ist am Strommarkt häufig ein preisbestimmender Energieträger, sodass niedrigere Gaspreise sich auch auf den generellen Strompreis auswirken können.  Zusätzlich hat die im Entlastungspaket enthaltene Bezuschussung der Netzentgelte, also die Gebühren, die Verbraucher für die Nutzung der Versorgungsnetze an die Netzbetreiber zahlen, einen Einfluss. Insbesondere für Gaskunden mit hohem Bedarf, aber auch für energieintensive Branchen, dürfte sich die Entlastung bei den Preisen in den kommenden Monaten deutlich bemerkbar machen.

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