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Neuer Stromzähler: Warum zwei Rechnungen?

Bei Ihnen wurde ein neuer Stromzähler eingebaut und plötzlich erhalten Sie zwei Rechnungen? Keine Sorge: Die zweite Rechnung ist keine neue Zusatzgebühr, sondern die Abrechnung für den Messstellenbetrieb. Diese Betriebskosten fielen auch bisher auch an, waren aber meist in der Stromrechnung enthalten. Neu ist nur, dass diese jetzt getrennt bei Ihnen ankommen können. Falls dies auf Sie zutrifft und Sie weitere Informationen rund um das Thema suchen, sind Sie hier genau richtig.

 

Warum gibt es Zählerwechsel?

Der Grund des deutschlandweiten Zählerwechsels ist die Digitalisierung des Stromnetzes. Bis 2032 sollen die älteren Ferraris Zähler durch moderne Messeinrichtungen, wie digitale Zähler, oder intelligente Messsysteme, wie Smart Meter, ersetzt werden. Dabei können jedoch auch moderne Messeinrichtungen mit einem Smart Meter Gateway aufgerüstet werden. Auf der einen Seite dadurch zum Beispiel den Zählerstand und Verbrauch von Strom transparenter. Auf der anderen Seite wird jedoch auch die Übermittlung digitalisiert und hilft dem Stromnetz schwankende Einspeisung aus erneuerbarer Stromerzeugung, wie PV Anlage und Wind besser auszugleichen. Zusätzlich können Haushalte unter anderem leichter Antworten finden, wo sich der Stromverbrauch senken lässt.

Gesetzlich gesehen gibt es eine zeitliche Staffelung: Die Messstellenbetreiber mussten bis Ende 2025 mindestens 20 % ihrer Pflichteinbaufälle mit einem intelligenten Messsystem ausstatten. Bis Ende 2032 sollen es mindestens 90 % sein. Dazwischen gelten Zwischenziele für die jeweils neu auszustattenden Messstellen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag im Sommer 2026 die Ausstattungsquote von intelligenten Messsystemen bei 26,1% der gesetzlichen Pflichtfälle.

Geregelt ist dies im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches die zuständigen Messstellenbetreiber, meist den örtlichen Betreiber des Netzes, verpflichtet, alte Stromzähler auszutauschen. Dieses Gesetz regelt auch die Nutzung der Verbrauchsdaten und die Arbeiten am Zählerplatz und der Austausch ist für alle verbindlich. Dabei muss der Messstellenbetreiber Pflichteinbauten und Kosten rechtzeitig vorher bei den Verbrauchern ankündigen. Somit sind moderne Messeinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes.

 

Warum separate Rechnungen nach Zählertausch?

Die kurze Erklärung ist, dass die Stromlieferung und der Zählerbetrieb zwei verschiedene Leistungen sind. Der Stromlieferant liefert Energie. Für den Einbau, Betrieb und Wartung des Zählers ist der Messstellenbetreiber zuständig, in der Regel ist dies der örtliche Betreiber. Für Ihren Stromzähler zahlen Sie ein Entgelt, unabhängig von Ihren Stromtarifen. Ein Wechsel des Stromanbieters ändert daran nichts und auch bei einem Wechsel zum Betreiber Ihrer Wahl bleiben zwei Leistungen.

Bisher lief beides meist über den Stromlieferanten. Dabei werden die Messgebühren mit der Stromrechnung zusammen eingezogen, wodurch Sie nur eine Rechnung bekommen. Rechtlich sind es jedoch weiterhin zwei getrennte Leistungen. Somit kann der Messstellenbetreiber seine Kosten jedoch auch getrennt abrechnen. Was genau auf Sie zutrifft, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrer individuellen Situation ab.

 

Sie bekommen nur eine Rechnung, wenn:

  • Ihr Stromanbieter das Messentgelt für den Messstellenbetreiber mit einzieht, weil beide eine entsprechende Vereinbarung haben.

  • Ihr Stromvertrag den Messstellenbetrieb einschließt, wie es bei vielen Verträgen der Fall ist.

 

Sie bekommen zwei Rechnungen, wenn:

  • Sie einen Auftrag an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber statt des Betreibers Ihres Netzgebiets gegeben haben.

  • Sie eine freiwillige Anfrage für ein intelligentes Messsystem, wie ein Smart Meter, getätigt haben.

  • Ihr Stromvertrag den Messstellenbetrieb ausdrücklich nicht einschließt.

 

Für den Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems gilt in Deutschland eine gesetzliche Preisobergrenze. Der eigentliche Zählerwechsel für Pflichteinbauten ist für Sie als Haushalt kostenlos und Sie zahlen ein jährliches Messentgelt, welches Einbau, Betrieb und Wartung beinhaltet. Für die meisten Häuser liegen diese Kosten bei höchstens 50 Euro im Jahr. Die genaue Obergrenze hängt jedoch vom Stromverbrauch und der Anlage ab. Zusätzlich ist es relevant zu erwähnen, dass bei einem freiwilligen und selbst veranlassten Einbau die Kosten bei 60 Euro jährlich liegen können plus 100 Euro einmalig. Außerdem dauert ein typischer Zählerwechsel etwa 30 Minuten und der Zählertausch wird in der Regel vom zuständigen Messstellenbetreiber veranlasst und mindestens drei Monate vor dem Zählerwechsel sollten Sie eine Ankündigung erhalten.

 

 

Was können Sie machen?

Wenn Sie nach dem Stromzählerwechsel eine zweite Rechnung bekommen, müssen Sie nicht in Panik geraten. Mit diesen Schritten prüfen Sie in wenigen Minuten, ob alles stimmt:

 

  • Prüfen Sie, ob Sie doppelt zahlen. Schauen Sie in Ihre Stromrechnung. Steht dort eine Beschreibung wie “Messstellenbetrieb” oder “Messentgelt”, ist der Zähler vermutlich schon darin enthalten. Kommt dieselbe Leistung zusätzlich noch einmal separat, sollten Sie nachfragen. Halten Sie dabei Informationen, wie Zählernummer und Standort, bereit.

  • Vergleichen Sie den Betrag mit der Preisobergrenze. Die Entgelte für Messungen sind gesetzlich gedeckelt. Zeigt Ihre Rechnung einen höheren Betrag nach dem Einbau, sollten Sie beim Absender nachfragen.

  • Informieren Sie sich vor dem Tausch des Zählers. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, welche Kosten durch den Wechsel entstehen. Bei einem Pflichteinbau gibt es die Voraussetzung, dass der Betreiber Sie vor dem Zählerwechsel und Installation vor bestimmten Fristen informieren muss.

  • Fragen Sie Ihren Stromanbieter, falls dieser die Kosten einzieht. Werden die Kosten des Zählerwechsels bereits mit der Stromrechnung Ihres Haushalts einbezogen, sollte keine zusätzliche Rechnung vom Betreiber kommen.

 

Somit können Sie sich bei Unsicherheit auch einfach beim Rechnungsabsender erkundigen und nach Antworten fragen. Sie können einfach anrufen, eine E mail schreiben oder schauen, ob es ein Online Formular gibt. Fragen Sie, wofür die Rechnung gilt, für welchen Zeitraum und ob die Kosten schon über den Stromanbieter laufen. Kommen Sie so nicht weiter, hilft der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.