Tarifrechnergrundlagen
WechselJetzt.de hilft Ihnen, Strom- und Gastarife verständlich zu vergleichen. Dass Sie nachvollziehen können, welche Angebote angezeigt werden, wie sich die Vergleichspreise zusammensetzen und welche Rolle Filter, Bonuszahlungen und Vertragsbedingungen spielen, haben wir eine Übersicht der Tarifrechnergrundlagen für Strom und Gas für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie die Grundlagen des Vergleichs und die Kriterien für die Darstellung der Tarife.
Warum veröffentlicht WechselJetzt.de diese Grundlagen?
Ein günstiger Preis allein sagt noch nicht alles über einen Energietarif aus. Auch Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonusbedingungen können für Ihre Entscheidung wichtig sein. Mit diesen Tarifrechner-Grundlagen machen wir die Auswahl, Berechnung und Sortierung der Angebote nachvollziehbar.
WechselJetzt.de vermittelt Verträge. Ihr Strom- oder Gasliefervertrag kommt mit dem jeweiligen Energieversorger zustande. Dieser ist für also für die Belieferung und sonstige vereinbarte Leistungen verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was erscheint in den Vergleichsergebnissen und wie werden sie sortiert?
Ihre Angaben und Filter
Unser Stromrechner ermittelt Angebote anhand Ihrer Angaben, basierend auf Ihrer Postleitzahl und Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Außerdem bestimmen unsere Voreinstellungen oder aber die von Ihnen gewählten Filter, welche Tarife in der Ergebnisliste erscheinen.
Die Filter des zugrunde liegenden WechselJetzt.de-Vergleichs betreffen unter anderem:
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Tarifmerkmale wie Paketmenge, Vorauskasse, Kaution oder Ökotarif;
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Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist;
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Art und Dauer einer Preisgarantie;
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die Berücksichtigung von Boni;
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Kundenempfehlungsquoten.
Die Filter grenzen die Auswahl ein. Sie werden gleich gewichtet und bilden keine unterschiedlich gewichteten Bestandteile einer Gesamtpunktzahl. Nach unseren Tarifempfehlungen haben wir bestimmte Voreinstellungen vorgenommen. Die Vertragslaufzeit filtern wir auf maximal 12 Monate mit maximal 6 Wochen Kündigungsfrist, Vorkasse als Zahlungsweise wird ausgeschlossen, hohe Kundenzufriedenheit und mindestens 12 Monate Preisgarantie werden vorausgesetzt und letztlich werden Boni bis 15% des Gesamtpreises bei der Preislistung berücksichtigt.
Die Aktualität der Tarife, die als Ökotarif angezeigt werden, sowie die Einhaltung der EmpCo-Nachweispflichten, die seitens der Energieanbieter für deren Energietarife zu führen sind, werden über ein regelmäßiges Audit- und Verifizierungsverfahren kontinuierlich recherchiert und auf dem neuesten Stand gehalten. Jedoch übernimmt WechselJetzt.de keinerlei Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Standardsortierung
Bei der Standardsortierung nach dem Preis im ersten Jahr werden die passenden Strom- und Gastarife aufsteigend nach ihren berechneten Kosten angezeigt, vom niedrigsten zum höchsten Preis.
Berechnung des Vergleichspreises
Die Berechnung berücksichtigt Ihren angegebenen Jahresverbrauch sowie die Preise des Tarifs an Ihrem Wohnort. Bei einem Tarif mit festem Arbeitspreis und Grundpreis ergibt sich der Vergleichspreis grundsätzlich aus:
Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis in Euro/kWh + jährlicher Grundpreis − berücksichtigte Boni = Vergleichspreis für das erste Jahr.
Die berücksichtigten Steuern, Abgaben und Umlagen sind in den Bruttopreisen enthalten. Ob Boni abgezogen werden, hängt von den geltenden Bonuskriterien und den gewählten Einstellungen ab.
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten wird der Preis für den Vergleich auf ein Jahr hochgerechnet. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten dient der Preis für das erste Vertragsjahr als Vergleichswert. Dieser Wert ist deshalb nicht mit den Gesamtkosten der vollständigen Mindestvertragslaufzeit gleichzusetzen.
Einmalige Boni können die Kosten des ersten Jahres senken. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass derselbe Preis auch in den Folgejahren gilt. Der Vergleichspreis ist zudem von den tatsächlich zu zahlenden monatlichen Abschlägen zu unterscheiden.
Sie können die Ergebnisse auch nach Arbeits- oder Grundpreis anstatt des Gesamtpreises im ersten Vertragsjahr sortieren.
Welche Bonuszahlungen werden berücksichtigt?
Ob ein Bonus den Vergleichspreis reduziert, richtet sich nach den Einstellungen des Rechners und den folgenden Kriterien. Ob Sie den Bonus tatsächlich erhalten, hängt zusätzlich von den Bedingungen des konkreten Tarifs ab.
Bezug zum Tarif und zur Lieferstelle
Berücksichtigt werden geldwerte Vorteile, die sich unmittelbar auf das verglichene Produkt und die betreffende Lieferstelle beziehen. Dazu zählen beispielsweise Bonusgutschriften, Freikilowattstunden, Grundpreisbefreiungen und Rabatte für das erste Jahr. Gutscheine für andere Waren oder Dienstleistungen werden nicht als preisreduzierender Bonus angesetzt.
Beziehen Sie Strom und Gas vom selben Anbieter, muss der jeweilige Bonus dem betreffenden Produkt zugeordnet werden können. Grundsätzlich werden Vorteile berücksichtigt, die innerhalb des ersten Jahres gewährt werden. Für Jahresboni ist die Verrechnung mit der ersten Jahresrechnung vorgesehen.
Keine überraschenden Voraussetzungen
Ein Bonus wird nicht eingerechnet, wenn seine Gewährung an überraschende Bedingungen geknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:
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eine erforderliche Vertragsdauer von mehr als einem Jahr;
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der Ausschluss des Bonus allein deshalb, weil der Kunde vor mehr als sechs Monaten bereits Kunde des Anbieters war;
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eine zusätzlich erforderliche Clubmitgliedschaft;
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der Wegfall bei Unterschreiten einer bestimmten Abnahmemenge;
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der Verlust des Bonus durch die Ausübung eines dem Kunden zustehenden Rechts.
Ein ausdrücklich und deutlich als Neukundenbonus ausgewiesener Vorteil muss Bestandskunden nicht gewährt werden. Die genaue Neukundendefinition und die übrigen Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.
Transparente Bedingungen und Auszahlung
Nicht berücksichtigt werden Boni, deren Auszahlung der Energieversorger durch einseitiges Handeln verhindern oder verzögern kann. Auch die Berechnung muss nachvollziehbar sein. Als nicht richtlinienkonform gelten beispielsweise undurchsichtige Regelungen, bei denen ein Bonus prozentual von den Jahreskosten abhängt, zugleich aber durch einen geschätzten Verbrauch gedeckelt wird.
Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Kundenkonto oder durch Verrechnung mit der Jahresrechnung beziehungsweise den Abschlagszahlungen.
Höhe und Bonusarten
Außerdem werden unverhältnismäßig hohe Boni und Preisgestaltungen ausgeschlossen, die über die langfristigen Kosten täuschen können. Dabei gelten folgende Regeln:
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Boni bis 100 Euro brutto: Auf ein Jahr hochgerechnet gelten sie nicht als unverhältnismäßig.
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Sofortboni: Sie werden innerhalb von 60 Tagen ab Lieferbeginn vollständig ausgezahlt. Ihre Höhe ist nicht begrenzt.
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Boni auf Abschlagszahlungen: Der Bonus wird unmittelbar mit den monatlichen Abschlägen verrechnet. Auch hierfür gibt es keine betragsmäßige Obergrenze vor.
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Jahresboni: Dazu zählen nach einem Belieferungsjahr ausgezahlte Neukunden- oder Bestandskundenboni. Sie gelten grundsätzlich als unverhältnismäßig, wenn sie 15 Prozent des Jahresbruttoendpreises ohne Bonus überschreiten. Die Ausnahme für auf ein Jahr hochgerechnet höchstens 100 Euro brutto bleibt bestehen.
Was bedeutet eine Preisgarantie?
Eine Preisgarantie schützt die von ihr erfassten Preisbestandteile für einen bestimmten Zeitraum vor Änderungen. Ihr Umfang hängt von der Garantieart und den Vertragsbedingungen ab.
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Preisgarantie |
Umfasst grundsätzlich alle Preisbestandteile. Ausgenommen sind Änderungen der Mehrwertsteuer, der langfristig festgelegten Strom- und Erdgassteuern sowie gegebenenfalls neu eingeführte gesetzliche Abgaben. |
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Eingeschränkte Preisgarantie |
Garantiert die erfassten Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern, gesetzlichen Abgaben und Umlagen. Änderungen der ausgenommenen Bestandteile können sich weiterhin auf den Preis auswirken. |
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Energiepreisgarantie |
Sichert nur den Energiepreisanteil ab. Andere Bestandteile, beispielsweise Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen, sind davon nicht umfasst. |
Prüfen Sie in den Tarifdetails, welche Bestandteile konkret garantiert werden, wann die Garantie beginnt und wie lange sie gilt. Eine Preisgarantie ist keine Garantie für einen gleichbleibenden Rechnungsbetrag: Ändert sich Ihr Verbrauch, ändern sich auch Ihre verbrauchsabhängigen Kosten.
Welche Energieversorger werden verglichen?
Der Vergleich soll Ihnen einen möglichst breiten Überblick über verfügbare Strom- und Gastarife geben. Es werden jedoch nicht alle am Markt vertretenen Anbieter oder sämtliche Tarife eines Anbieters angezeigt. Die wählbaren Tarife hängen unter anderem von Ihrem Wohnort, Ihrem Verbrauch und den gewählten Einstellungen ab. Auch unsere AGB weisen auf die begrenzte Marktabdeckung hin.
Die Aufnahme neuer Energieversorger ist von der zufriedenstellenden Beantwortung relevanter Fragen abhängig. Für Grundversorger gilt diese Voraussetzung nicht. Bei neuen Versorgern, die Haushaltskunden beliefern wollen, wird außerdem die Listung bei der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG vorausgesetzt. Einzelne Anbieter oder Tarife können von der Darstellung ausgeschlossen werden.
Anbieter und zugehörige Marken ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden grundsätzlich als ein Anbieter behandelt. Eine Ausnahme bilden gemeinsam von Kooperationspartnern angebotene Marken. Das ist insbesondere relevant, wenn die Anzahl der angezeigten Tarife pro Anbieter begrenzt wird. Auch konzernrechtlich oder personell verbundene Anbieter können einheitlich behandelt werden.
Welche Tarife werden berücksichtigt?
Die Tarifdaten stammen aus im Internet veröffentlichten Angeboten der Energieversorger oder aus Informationen, die die Energieanbieter direkt bereitstellen. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der aktuelle Preisstand bekannt ist. Bekannt gewordene relevante Tarifänderungen werden so schnell wie möglich berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
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nicht veröffentlichte Sondertarife für Bestandskunden;
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Angebote für bestimmte Zielgruppen, beispielsweise Sozialtarife;
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Kombitarife, die mehrere Produkte miteinander verbinden;
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komplexe Tarifmodelle, wenn die für den Vergleich erforderlichen Daten nicht rechtzeitig vorliegen.
Grundversorgungstarife werden nach den für die jeweilige Grundversorgung geltenden Preisen berücksichtigt.
Wann werden Tarife ausgeschlossen oder mit Hinweisen versehen?
Die verfügbaren Informationen der Energieversorger sind die Basis der Vergleichsberechnung. Jedoch kann davon abgewichen werden, wenn die Darstellung Nutzer irreführen könnte oder sich ein Angebot nicht transparent mit anderen Tarifen vergleichen lässt.
In solchen Fällen können insbesondere:
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einzelne Vergünstigungen bei der Preisberechnung unberücksichtigt gelassen werden;
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zusätzliche Hinweise zum Tarif angezeigt werden;
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ein Angebot als nicht den Richtlinien entsprechend eingestuft werden;
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Anbieter oder Tarife aus dem Vergleich entfernt werden.
Verlangt ein Anbieter eine Sicherheitsleistung, etwa eine Kaution oder Genossenschaftseinlage, wird eine Prüfung auf Angemessenheit und Transparenz vorbehalten.
Pakettarife werden nach diesen Grundlagen nur berücksichtigt, wenn der Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Preisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie für die gesamte Paketlaufzeit zusagt. Unabhängig davon können solche Tarife durch die gewählten Filter ausgeschlossen werden.
Zur Einordnung eines Angebots können klarstellende Erklärungen des Anbieters angefordert werden. Werden diese nicht abgegeben, können Warnhinweise, eine abweichende Einstufung oder ein Ausschluss folgen.
Die Darstellung beruht grundsätzlich darauf, dass Anbieter ihre zugesagten Leistungen erbringen. Eine laufende Kontrolle sämtlicher Leistungen ist damit nicht verbunden. Bekannt gewordene Beschwerden können bei der Bewertung und Darstellung berücksichtigt werden, auch wenn sie frühere Tarife des Anbieters betreffen.
Können Provisionen die Reihenfolge der Ergebnisse beeinflussen?
Der Tarifvergleich auf WechselJetzt.de ist für Sie kostenlos. WechselJetzt.de finanziert die Vermittlung über Provisionen. Einzelheiten zur Vermittlungsleistung finden Sie in unseren AGB.
Provisionen haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der regulären Vergleichsergebnisse.
Wann gilt ein Tarif als regional?
Zu regionalen Tarifen zählen lokale Grundversorger. Weitere Energieversorger müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie stehen mindestens zur Hälfte im Eigentum der öffentlichen Hand oder sind Mitglied im Verband kommunaler Unternehmen e. V. Zusätzlich befindet sich ihr Unternehmensstandort oder eine andere Anlaufstelle für Kunden im Umkreis von höchstens 100 Kilometern um Ihren Wohnort.
Die Einstufung beschreibt die regionale Zuordnung des Anbieters. Sie sagt für sich genommen nicht aus, wo der gelieferte Strom erzeugt oder das Gas gewonnen wird.
Woher stammen Anbieterbewertungen?
Anbieterbewertungen können von Kunden abgegeben werden, die tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein Wechsel in die Grundversorgung ist von der Bewertung ausgeschlossen. Energieversorger haben keinen Einfluss auf diese Bewertungen. Persönliche Angaben und rufschädigende Beleidigungen werden entfernt.
Können sich diese Grundlagen ändern?
Tarifangebote, Marktbedingungen und die Funktionen eines Vergleichsrechners können sich ändern. Auch die zugrunde liegenden Auswahl- und Darstellungskriterien können angepasst werden.
Erhebliche Beschwerden von Kunden oder Verbraucherverbänden können dazu führen, dass Anbieter oder Tarife mit Warnhinweisen versehen, anders eingestuft oder aus dem Vergleich entfernt werden.
Die Vergleichsergebnisse beruhen auf den zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren Daten und Ihren Eingaben. Prüfen Sie vor dem Abschluss die konkreten Preise, Leistungen und Bedingungen des gewählten Angebots.
Stand: September 2026
Berücksichtigte Anbieter und Kontakt
Welche Tarife für Sie verfügbar sind, ergibt sich aus Ihrer individuellen Abfrage. Die Zahl der berücksichtigten Anbieter und Angebote kann sich laufend ändern. Eine aktuelle Liste finden Sie in unserem Footer unter “Energieanbieter Übersicht”.
Haben Sie Fragen zum Vergleich oder möchten Sie auf einen fehlenden Anbieter oder einen fehlerhaften Tarif hinweisen? Kontaktieren Sie uns über die Kontaktseite von WechselJetzt.de oder per E-Mail an info@wechseljetzt.de.