Abschaffung der Strom- und Gaspreisbremse

Wegen der Energiekrise wurden Preisbremsen eingeführt, um die Kosten für Verbraucher in einem akzeptablen Bereich zu halten. Nun wurden die Strom- und Gaspreisbremsen zum 01. 01. 2024 frühzeitig abgeschafft. Doch wie steht es aktuell um Strom- und Gaspreise ohne sie? 

Es gab seit dem 1. März 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, so wurden Preise des allgemeinen Energieverbrauchs vom Staat begrenzt. Diese Preisbremsen galten rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und liefen bis zum Jahresende 2023.

Um Bürger:innen weiter bei den hohen Energiepreisen zu unterstützen, sind noch zusätzliche Initiativen zur Entlastung gestartet worden. Die Soforthilfe im Dezember erließ Verbrauchern den Dezemberabschlag 2022, dieser wurde in der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Außerdem wurde die Umsatzsteuer für Gas von 19% auf 7% gesenkt, jedoch endet dies auch bald, voraussichtlich am 29. Februar 2024. 

energie

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse beschränkt den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80% des Verbrauchs (im Vorjahr), falls der vertragliche Arbeitspreis höher liegt. Für den Verbrauch über die 80% müssen Verbraucher:innen allerdings den vertraglich vereinbarten Preis pro Kilowattstunde zahlen. 

Auch über Rente oder Arbeitgeber konnten Bürger:innen 300 Euro Energiegeld beantragen. Die Strompreisbremse galt auch für Heizstrom (Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen), jedoch gibt es dort ein angepasstes Modell, welches die zeitvariablen Tarife berücksichtigt. 

Was ist die Gaspreisbremse?

Der Staat übernahm bei Gebäuden mit Gasheizung die Abschlagszahlung für Dezember, speziell bei privaten Haushalten und kleinen bis mittleren Unternehmen. 

Außerdem galt, wie bei Strom, ab März 2023 die Gaspreisbremse. Anders als bei Strom griff diese, wenn der Arbeitspreis bei über 12 Cent pro Kilowattstunde lag. Aber ebenso wie bei Strom, galt dies für 80% des Verbrauchs, wer mehr verbrauchte, musste den vertraglich vereinbarten Preis zahlen. 

Und, wie zuvor erwähnt, ist die Umsatzsteuer von Erdgas vom 01.10.2022 - 31.02.2024 von 19% auf 7% abgesenkt.

Was gab es für andere Entlastungen?

Auch in anderen Bereichen des Energiesektors gab es Entlastungen. Beispielsweise konnten private Haushalte, die Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle zum Heizen verwenden, für das Jahr 2022 eine rückwirkende Entlastung beantragen. Zusätzlich ist für Flüssiggas die Umsatzsteuer ebenfalls von 01.10.2022 - 29.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt. 

Wärmekund:innen wurden mit einer einmaligen Übernahme des Septemberabschlags entlastet, plus 20%, da die durchschnittliche Preissteigung auf dem Wärmemarkt zwischen September und Dezember 2022 20% betrug. Außerdem gab es auch bei Fernwärme eine Preisbremse auf 80% des Verrauches, diese lag bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei Fernwärme wurde die Umsatzsteuer zwischen 01.10.2022 - 29.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt.

Die Dezember Soforthilfe kam bei den meisten Mieter erst in der Nebenkostenabrechnung 2023 an. 

Warum wurden sie wieder abgeschafft?

Seit dem 31. 12. 2023 gelten die Preisbremsen nicht mehr, dies wurde im “Vorschlag zum Haushalt 2024” von der Bundesregierung kommuniziert. Diese Entscheidung wurde getroffen, da Angebote für Strom und Gas schon über einen längeren Zeitraum unter dem Preisniveau, das durch Energiepreisbremsen garantiert wurde, lagen. Falls Ihr Tarif oberhalb der Werte der Energiepreisbremse liegt, sehen Sie in unserem Stromrechner oder Gasrechner nach, ob es eventuell bessere Angebote für Sie gibt. 

Bundeskanzler Olaf Scholz hat das Auslaufen der Preisbremsen wie folgt begründet: “Inzwischen sind überall in Deutschland wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher liegen als vor der Krise, aber meist unterhalb der Obergrenzen, die wir für die Preisbremsen gezogen haben, und ebenfalls spürbar unterhalb der Preise im vergangenen Herbst und Winter. Unsere Gasspeicher haben wir zudem so gut gefüllt, dass wir nicht mit plötzlichen Preissprüngen rechnen. Klar ist aber auch: Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln.”

Was ist die aktuelle Bilanz? - Strompreisbremse 2024

buchhaltung

Seit Beginn des Jahres sind die Strompreise wieder tendenziell angestiegen. Dies liegt zum einen am Wegfall der Strompreisbremse, aber auch andere Aspekte sind hier wichtig. 

Eine der Kategorien, die eine Rolle spielen, sind die Netzentgelte. Diese werden um rund 25% erhöht, und dies wird im Strompreis direkt an Verbraucher:innen weitergegeben. Dies kann im Individualfall einen Kostenanstieg von 100 € bedeuten. Hinzu kommt außerdem das Verfahren an der Strombörse, die sogenannte “Merit Order”, welche Preise in die Höhe steigen lässt. 

Allgemein sind die Preise seit 2022 wieder gefallen, jedoch ist das Preisniveau höher als vor dem russischen Angriffskrieg, und das wird es wohl auch vorerst bleiben. 

Allerdings haben aktuell mehrere Anbieter und Grundversorger die Strompreise zum Januar um ca. 4% gesenkt. Für einen vier Personen Haushalt bedeutet dies eine durchschnittliche Entlastung von 99 € im Vergleich zum 31. August 2023.

Was gibt es für Vorhersagen für die Zukunft?

Ein Rückgang der hohen Energiepreise ist wohl vorerst nicht zu erwarten. Auch Prognosen, für wie lange Strom und Gas noch so teuer bleiben und ob die Kosten irgendwann sinken, sind schwierig. Es kann durchaus sein, dass 2024 die Preise sogar noch einmal steigen werden, unter anderem aufgrund der erhöhten Netzentgelten, der Krisen in der Ukraine und in Nahost, und der allgemein hohen Nachfrage. 

Allgemein wird abgeschätzt, dass sich die Strompreise bei dem etwa doppelten von vor der Energiekrise einpendeln werden. Es ist daher sinnvoll, Strom und Wärme einzusparen, selbst wenn man vergleichsweise günstige Tarife hat. 

Lohnt sich ein Anbieterwechsel aktuell überhaupt?

Möglich! Es kann sein, dass Sie aufgrund der zuvor genannten Gründe eine Preissteigerung erwarten, und Sie daher die Möglichkeit haben, Ihren Vertrag per Sonderkündigungsrecht zu beenden. Oder läuft Ihr alter Vertrag aus? In jedem Fall lohnt es sich, zu überprüfen, ob sich ein Wechsel lohnen könnte. Mit unserem Stromrechner oder Gasrechner können Sie Anbieter vergleichen und in nur wenigen Minuten einen Wechsel durchführen, Sie brauchen lediglich Ihren Verbrauch, persönliche Daten, und die Nummer von Ihrem Stromzähler.