EEG-Umlage 2023: Bilanz nach der Abschaffung

Die EEG-Umlage wurde abgeschafft, um Verbraucher:innen zu entlasten. Doch ist dies auch wirklich der Fall? Und stehen ohne diese Zahlung genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Energiewende meistern zu können? In diesem Artikel von WechselJetzt.de finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Entwicklungen.

Was genau war eigentlich die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wurde als Bestandteil im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eingeführt. Wechseljetzt.de hat auch die Inhalte des Erneuerbaren Energien Gesetz für sie zusammengefasst. Es war eine Maßnahme, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu finanzieren. Das bedeutete in der Praxis, dass Betreiber von Stromanlagen für erneuerbare Energien eine Vergütung für ihren ins Netz eingespeisten Strom erhielten. Der Strom wird an der Strombörse von Übertragungsnetzbetreibern verkauft, doch die Preise lagen hier unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen. Der Differenzbetrag wurde den Übertragungsnetzbetreibern erstattet und wurde als EEG-Umlage über die Stromverbraucher:innen finanziert. Die EEG-Umlage war ein Teil des Strompreises, vor Abschaffung betrug sie 3,723 Cent pro Kilowattstunde, im Jahr 2020 lag sie bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. Juli 2022 entfällt diese und seit dem 1. Januar 2023 wird sie offiziell vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert, nicht mehr von Verbraucher:innen. 

Hintergrund zur Abschaffung der EEG-Umlage

Die Abschaffung der EEG-Umlage war eigentlich schon vor der Energiekrise geplant. Jedoch wurde das Datum aufgrund dieser nach vorne verschoben. Allgemein war in den Jahren vor Abschaffung eine starke Inflation zu beobachten. Bis vor den Lieferengpässen während der Corona-Pandemie war die Inflationsrate bei 2%. Doch im zweiten Halbjahr 2021 waren Preissteigerungen deutlich bemerkbar. Besonders bei Lebensmitteln und Energiepreisen wurde diese Veränderung deutlich. Mit dem Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine wurde der preisliche Anstieg zusätzlich angefeuert. Die Inflationsrate lag in 2022 bei 8%.

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Die Bundesregierung hatte bereits ein erstes Entlastungspaket für die steigenden Preise geplant, dieses wurde im Februar 2022 auf den Weg gebracht. Das zweite Entlastungspaket wurde als Reaktion auf die Auswirkungen des Krieges erstellt und wurde direkt im März 2022 eingeleitet. Die Energiekrise wurde mit einem weiteren Entlastungspaket gemanagt. Dieses ging im September 2022 in Effekt. Genaueres zu dem Thema, wie Deutschland mit der Energiekrise umgegangen ist und umgeht, können Sie hier lesen. 

Der Zweck der EEG-Umlage war es, die Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien auf den Verbraucher umzulegen. Die Einnahmen wurden auf dem sogenannten EEG-Konto angespart und finanzierten die Einspeisevergütung mit. Jedoch sollten im Zuge der Energiekrise sämtliche Möglichkeiten zu Preisminderungen verwendet werden. Daher wurde der zusätzliche Preisanteil, die EEG-Umlage, frühzeitig abgesetzt. 

Nach der EEG-Umlage (2023)

Allgemein wurden die Förderungen von erneuerbaren Energien oft als zu hoch angesehen, Fördersätze wurden nicht den sinkenden Preisen der erneuerbaren Energien angepasst. Besonders Förderungen für PV-Anlagen wurden kritisiert. Inzwischen sind viele Teile von erneuerbaren Energien auch ohne Förderungen wettbewerbsfähig. Trotzdem sollen Förderungen weiter bestehen bleiben, jedoch mehr, um das Tempo des Ausbaus zu beschleunigen. 

EEG-Umlage und der Strompreis

Allgemein ist der Anteil von Steuern, Abgaben und anderen Umlagen am Strompreis in den letzten Jahren deutlich gesunken, vor einigen Jahren war der Anteil 57 %, nun liegt er bei nur noch 29 %. Jedoch bedeutet das nicht, dass damit auch die Strompreise gesunken sind. Im Gegenteil, die Minderungen sind eher eine Maßnahme gegen die hohen Strompreise. Während der Energiekrise konnte der Wegfall der EEG-Umlage die Preissteigerung nicht ausgleichen, hat aber noch höhere Preise verhindert. Der Wegfall der EEG-Umlage bedeutet für Verbrauch konkret eine Ersparnis von 3,723 Cent pro Kilowattstunde, das war der Satz vor der Aufhebung.

EEG-Umlage und die Energieindustrie

Der Wegfall der EEG-Umlage ist jedoch keine Entwicklung, die Entspannung in der Energiewirtschaft bedeutet. Zwar haben sich die extremen Ausschläge wieder normalisiert, jedoch sind die Strompreise weiterhin hoch. Besonders Unternehmen sind stark belastet, aktuell werden Maßnahmen diskutiert, um drohende Betriebsverlagerungen ins Ausland vorzubeugen. Beispielsweise Senkungen der Stromsteuer oder aber ein spezieller “Industriestrompreis” stehen im Raum. 

umwelt

Jedoch sind Unternehmen bisher gut mit Veränderungen im Strompreis zurechtgekommen, allgemein sind diese nur ein kleiner Teil der Gesamtausgaben. Auch bei energieintensiven Unternehmen scheinen hohe Preise kein allzu großes Problem darzustellen. 

Allerdings könnten Förderungen für Unternehmen, welche im internationalen Wettbewerb stehen, eine Möglichkeit sein, so zu investieren, dass der Staat wiederum durch Steuern etwas zurückbekommt. Zusätzlich könnten Firmen, die eine solche Unterstützung erhalten, Auflagen bekommen, in erneuerbare Energien zu investieren und Energieeffizienz zu praktizieren, um so für die Zukunft fit zu sein. 

Diese Subventionierungen sollten jedoch keine Dauerlösung sein, aber es ist prognostiziert, dass mit steigenden Anteilen an erneuerbaren Energien die Strompreise in Zukunft wieder sinken werden. 

EEG-Umlage und die Energiewende

Die EEG-Umlage wurde seit 2000 erhoben und war ein wichtiger Teil der Finanzierung der Energiewende. Daher ist es ein Problem, dass durch den Wegfall der EEG-Umlage  die Kosten für erneuerbare Energien nun vollständig mit Klima- und Energiefonds finanziert werden müssen. Von diesem Fond fließen die benötigten 6,6 Milliarden Euro auf das EEG-Konto, die dann Förderungen (beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen) und Einspeisevergütungen (bei erneuerbarem Strom) sicherstellen. Das soll Investition in erneuerbare Energien weiterhin lukrativ sein lassen.  

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Jedoch können Kosten für die Energiewende nicht mehr so wie zuvor über Verbraucher:innen gestemmt werden, es werden sogar noch weitere Maßnahmen für Strompreissenkungen gefordert, beispielsweise eine Minderung der Mehrwertsteuer. 

Fazit: EEG 2023

Die Abschaffung der EEG-Umlage, welche Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes war, bedeutet, dass einige Umstrukturierungen in der Energiewirtschaft stattfinden müssen. Das Geld, welches zuvor von der EEG-Umlage bereitstand, muss von anderen Quellen bezogen werden. Erneuerbare Energie wird immer wettbewerbsfähiger, sodass Förderungen jedoch immer weniger essentiell werden. Die Energiewende soll aber so schnell wie möglich geschehen, hierfür werden zusätzliche Förderungen benötigt. 

Jedoch war die Abschaffung in Bezug auf die steigenden Kosten von Energie und Lebenserhaltung eine wichtige Maßnahme, um Verbraucher:innen zu entlasten.